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Therapie-Gebühr

Die Lerntherapie Rheinstetten ist dem gemeinnützigen Verein Kinder-Insel e.V. angegliedert. 

Als gemeinnütziger Verein arbeiten wir im Gegensatz zu Lern- und Nachhilfeinstituten und privaten Therapeuten nicht gewinnorientiert, sondern bei uns geht es unseren Therapeuten rein um die Hilfe am Kind. 

Natürlich entstehen aber auch uns Kosten. Diese werden über Gebühren und Beiträge aufgefangen.

Damit alles überschaubar bleibt, gibt es bei uns aber keine "Endlos-Knebelverträge", sondern unser Therapie-Konzept arbeitet nach dem Baukasten-System, bei dem Sie die einzelnen Baukasten-Module unterschiedlich miteinander kombinieren können - jeweils mit kürzester Kündigungsfrist. Welche Gebühren genau bei einer AD(H)S-Therapie für Sie (je nach gewünschter Leistung) entstehen können, haben wir nachfolgend für Sie aufgegliedert:

Kostenübernahme:

Die Lerntherapie fällt unter die Eingliederungshilfe

Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: Z.B. Legasthenie-, Dyskalkulietherapien, sowie Lerntherapie bei AD(H)S. Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung oder Lernstörung hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden.  Sie müssen von den Eltern beantragt werden.

Wir beraten Sie gerne hierzu - sprechen Sie uns an!

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