LRS - Therapie-Gebühr
Die Lerntherapie Rheinstetten ist dem gemeinnützigen Unternehmen ELFE Einrichtung für Lernförderung und Entwicklung angegliedert.
Als gemeinnützige Institution arbeiten wir im Gegensatz zu Lern- und Nachhilfeinstituten und privaten Therapeuten nicht gewinnorientiert, sondern bei uns geht es unseren Therapeuten rein um die Hilfe am Kind.
Natürlich entstehen aber auch uns Kosten. Diese werden über Gebühren und Beiträge aufgefangen.
Damit alles überschaubar bleibt, arbeiten wir mit einem festen Gebührensatz. Dieser beträgt 250€/ Monat und umfasst 1,25h Einzeltherapie pro Woche inkl. 6 Wochen Schließzeit der Lerntherapie-Einrichtung pro Jahr. Kündigungsfristen sind mit Vorlaufzeit längstens zum Quartalsende - in aller Regel treffen wir aber auch kurzfristige Einzelfallabsprachen, da das Wohl und die Bedürfnisse des Kindes immer im Mittelpunkt stehen.
Jede Therapie beginnt mit einem unverbindlichen, kostenlosen telefonischen Beratungsgespräch. Daran an schließt sich ein persönliches Kennenlernen, bei dem es darum geht Grundsätzliches zu klären und zu schauen ob die Chemie zwischen den Beteiligten auch wirklich stimmt. Dieses persönliche fundierte Beratungserstgespräch (etwa 1 Stunde) berechnen wir mit einer Pauschalen von 50,00€, die bei Abschluss eines Therapievertrages voll auf die erste monatliche Gebührenzahlung angerechnet wird.
Kostenübernahme:
Die Lerntherapie fällt unter die Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII ist Teil des Jugendhilferechts. Unter den Begriff Eingliederungshilfe fallen die unterschiedlichsten Leistungen und Maßnahmen: Z.B. Legasthenie-, Dyskalkulietherapien, sowie Lerntherapie bei AD(H)S. Wenn ein Kind eine diagnostizierte Teilleistungsstörung oder Lernstörung hat und seine seelische Gesundheit dadurch bedroht ist, können die Kosten für eine Lerntherapie im Rahmen der Eingliederungshilfe vom Jugendamt übernommen werden. Sie müssen von den Eltern beantragt werden.
Wir beraten Sie gerne hierzu - sprechen Sie uns an!